Beratung nach § 37.3 Qualitätssicherungsbesuche
Wer ausschließlich Pflegegeld von der Pflegeversicherung bekommt (reine Geldleistung), muss in regelmäßigen Abständen einen Pflegedienst beauftragen, welcher die pflegenden Angehörigen berät.
Dieser Besuch wird ebenfalls von den Pflegekassen übernommen.
Pflegegrad 1 Anspruch 2x jährlich
Pflegegrad 2 & 3 Pflicht halbjährlich
Pflegegrad 4 & 5 Pflicht vierteljährlich