Betreuungs- und Entlastungsleistung
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 gibt es einen Betrag von 125€ pro Monat . Damit können sich pflegende Angehörige Entlastung verschaffen, indem sie Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
Der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Einige Pflegekassen setzten in der Vergangenheit hierfür aber zunächst einen Antrag voraus. Eine Barauszahlung dieser Leistung ist nicht möglich.
Dies umfasst:
Es ist uns wichtig, dass unseren Patienten/Kunden mit eingeschränkten kognitiven Alltagskompetenzen wiederholende Tagesabläufe, eine Kontinuität der Pflegebeziehung und eine der Gesundheitssituation angepasste Kommunikation erfahren. Neben der Pflegeanamnese ist die Biographie die Basis für unsere Pflege und Betreuung von Menschen mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen.
Dabei beziehen wir nach Möglichkeit die Angehörigen eng in die Planung und Durchführung geeigneter Maßnahmen, die nach den Prinzipien der aktivierenden Pflege geplant werden, ein.